Ärzte dürfen für ihre Dienste nicht werben – dürfen keine Webseite besitzen – Richtig?
Ärzte dürfen für ihre Dienste nicht werben

Ärzte dürfen für ihre Dienste nicht werben – dürfen keine Webseite besitzen – Richtig?
Welcher Inhalt auf einer Arzt-Website aufgeführt oder nicht aufgeführt werden darf…
Das Telemediengesetz regelt die wirtschaftlichen Anforderungen, der Rundfunkstaatsvertrag die inhaltlichen Vorschriften für die Neuen Dienste. Gemeinsam bilden sie den neuen Rechtsrahmen für Telemedien…
Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen (Impressumspflicht).
Verstöße gegen die Impressumspflicht werden reihenweise abgemahnt…